Sowohl Bund, als auch die Länder haben verschiedene Förderprogramme – insbesondere für KMUs aufgelegt. Einige der Förderprogramme können für unsere Leistungen in Anspruch genommen werden. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Förderprogramme, die grundsätzlich in Frage kommen. Die Texte sind den Programmen selbst entlehnt.
Wenn Sie weitere Programme kennen, freuen wir uns natürlich auch über einen Hinweis.
Sprechen Sie uns gerne bzgl. Ihres konkreten Vorhabens an.
Bundesland, Name des Programms | Überblick | Wer wird gefördert | Umfang der Förderung |
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Bundesweit, „Go Digital„ (sie benötigen einen zertifizierten Berater) | Förderung u. A. von IT-Sicherheitsprojekten | KMUs bis 100 Mitarbeitende | Bis zu 20 Personentage Gesamtvolumen |
Bundesweit, „Digital Jetzt„ | Förderung u. A. von Digitialsierungsprojekten | KMUs bis 499 Mitarbeitenden | bis 50.000 Euro pro Unternehmen |
Baden-Württemberg, „Digitalisierungsprämie“ | KMU sollen bei Erschwinglichkeit von Projekten unterstützt werden | ▪ Sie führen ein mittelständisches Unternehmen (weniger als 100 Mitarbeiter) ▪ Sie investieren in Digitalisierung ▪ Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und gleichzeitig einen Zuschuss erhalten | ▪ Projekte im Kostenvolumen von 10.000€ bis 100.000€ ▪ L-Bank vergibt in diesem Bereich ein Darlehen ▪ 10.000€-50.000€ ergibt einen Tilgungszuschuss von 5.000€ ▪ Bei mehr als 50.000€ Darlehen werden 10% der Darlehenssumme als Tilgungszuschuss übernommen |
Bayern, „Digitalbonus“ | KMU sollen sich durch Hard-und Software digitalisieren können und IT-Sicherheit verbessern, Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Digitalisierung | ▪ KMU der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt ▪ Kleine Unternehmen –> weniger als 50 Mitarbeiter & Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen € ▪ Mittlere Unternehmen –> weniger als 250 Mitarbeiter & einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen€ oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen € | ▪ Digitalbonus Standard: * Zuschuss von maximal 10.000 € * Mittlere Unternehmen: Förderung von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben *Kleine Unternehmen: Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben ▪ Digitalbonus Plus: * Zuschuss von maximal. 50.000 € für besonders innovative Projekte; * Mittlere Unternehmen: Förderung von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben * Kleine Unternehmen: Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben |
Bayern „ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR“ | Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften | nur für Kommunen, öffentliche Einrichtungen | Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 60.000. |
Berlin, „Pro FIT Projekt-finanzierung“ bzw. „Pro Fit Frühphasenfinanzierung“ | Zuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben bzw. Technologieorientierte Gründer werden unterstützt, um die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen. | ▪ KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen ▪ Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen▪ Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen ▪ mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin bzw. ▪ neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. ▪ Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes („FuE-Ankerprojekt“) an ▪ maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen ▪ maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird. | Darlehen bis zu 1 Mio. EUR ▪ Zuschüsse bis zu 400.000 EUR bzw. Die Ausgaben werden je zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen finanziert. |
Brandenburg, „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“ | Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen. | ▪ auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und ▪ KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg | Je nach Volumen bis zu zu Vollfinanzierung ohne Rückzahlung, max. 500.000,00 EUR |
Bremen, kein Programm bekannt | |||
Hamburg, kein Programm bekannt | |||
Hessen, kein Programm bekannt | |||
Mecklenburg-Vorpommern, „Digitalisierung DigiTrans“ | Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können gefördert werden. | ▪ kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ▪ Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern ▪ weniger als 250 Beschäftigten ▪ entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR. | Bis zu 50% Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Niedersachsen, „Digitalbonus.Niedersachsen“ | IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen | ▪ KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks ▪ kleine freiberufliche Planungsbüros ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen | ▪ einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 %, maximal 10.000 Euro |
Nordhrein-Westfalen, „Mittelstand.innovativ – Innovationsgutschein Digitalisierung“ | Innovation und Beratung | ▪ KMU aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU ▪ mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ▪ Die Wahl des Auftragnehmers (Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen) muss bei der Antragstellung erfolgt sein, Verträge dürfen jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abgeschlossen werden. ▪ Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Zustellung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. | bis 70%, bis 15.000 EUR |
Rheinland-Pfalz, „Beratungsprogramm für den Mittelstand“ | Beratung | ▪ KMU (gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen ▪ Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign ▪ Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB ▪ Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein ▪ Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. | bis 50%, bis 15 Personentage externer Beratungsleistung |
Saarland, „DigitalStarter Saarland“ | Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland | ▪ KMU ▪ mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. | bis 35%, bis 200.000 EUR |
Sachsen „Informationssicherheit in sächsischen Unternehmen – wichtiger denn je“ | Hauptaugenmerk legt der Freistaat auf Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationsmanagementsystems (ISMS), Projekte zum Schutz der Informationen und IT-Systeme | KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer) | bis zu 50% bis zu 50.000 EUR |
Sachsen-Anhalt „Förderprogramm Digital Innovation“ | Sehr allgmein „Digitale Innovationen“ | kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt | bis 70% bis 70.000 EUR |
Schleswig-Holstein, kein Programm bekannt | |||
Thüringen „Digitalbonus Thüringen“ | Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen. | Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler. Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungs-fortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern. Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht. ▪ Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden. ▪ Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung). ▪ Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen. ▪ Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden. | bis 50% bis 150.000 EUR |