Staatliche Förderung für Kunden

Sowohl Bund, als auch die Länder haben verschiedene Förderprogramme – insbesondere für KMUs aufgelegt. Einige der Förderprogramme können für unsere Leistungen in Anspruch genommen werden. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Förderprogramme, die grundsätzlich in Frage kommen. Die Texte sind den Programmen selbst entlehnt.

Wenn Sie weitere Programme kennen, freuen wir uns natürlich auch über einen Hinweis.

Sprechen Sie uns gerne bzgl. Ihres konkreten Vorhabens an.

Bundesland, Name des ProgrammsÜberblickWer wird gefördertUmfang der Förderung
Bundesweit,
Go Digital
(sie benötigen einen zertifizierten Berater)
Förderung u. A. von IT-SicherheitsprojektenKMUs bis 100 MitarbeitendeBis zu 20 Personentage Gesamtvolumen
Bundesweit, „Digital JetztFörderung u. A. von DigitialsierungsprojektenKMUs bis 499 Mitarbeitendenbis 50.000 Euro pro Unternehmen
Baden-Württemberg, „DigitalisierungsprämieKMU sollen bei Erschwinglichkeit von Projekten unterstützt werden▪ Sie führen ein mittelständisches Unternehmen
(weniger als 100 Mitarbeiter)
▪ Sie investieren in
Digitalisierung

▪ Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und gleichzeitig einen Zuschuss erhalten 
▪ Projekte im
Kostenvolumen von 10.000€ bis 100.000€

▪ L-Bank
vergibt in diesem Bereich ein
Darlehen

▪ 10.000€-50.000€
ergibt einen
Tilgungszuschuss von 5.000€

▪ Bei mehr als 50.000€ Darlehen
werden
10% der Darlehenssumme als Tilgungszuschuss
übernommen
Bayern, „DigitalbonusKMU sollen sich durch Hard-und Software digitalisieren  können und IT-Sicherheit verbessern, Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Digitalisierung ▪ KMU
der gewerblichen Wirtschaft, die eine
Betriebsstätte im Freistaat Bayern
haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt

▪ Kleine Unternehmen –> weniger als 50 Mitarbeiter & Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen €

▪  Mittlere Unternehmen –> weniger als 250 Mitarbeiter & einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen€ oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen € 
▪  Digitalbonus Standard:
* Zuschuss von maximal 10.000 €       
* Mittlere Unternehmen:   Förderung von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben
*Kleine Unternehmen: Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben

▪ Digitalbonus Plus:
* Zuschuss von maximal. 50.000 € für besonders innovative Projekte;
* Mittlere Unternehmen: Förderung von bis zu 30%  der förderfähigen Ausgaben
 * Kleine Unternehmen: Förderung von bis zu 50%  der förderfähigen Ausgaben
Bayern „ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR“Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften

nur für Kommunen, öffentliche EinrichtungenDie Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 60.000.
Berlin, „Pro FIT Projekt-finanzierung“ bzw. „Pro Fit FrühphasenfinanzierungZuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben

bzw.

Technologieorientierte Gründer werden unterstützt, um die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.
▪ KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
▪ Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen▪ Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
▪ mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin

bzw.

▪ neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin.
▪ Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes („FuE-Ankerprojekt“) an
▪ maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen
▪ maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.
Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
▪ Zuschüsse bis zu 400.000 EUR

bzw.

Die Ausgaben werden je zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen finanziert.
Brandenburg, „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.▪ auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
▪ KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Je nach Volumen bis zu zu Vollfinanzierung ohne Rückzahlung, max. 500.000,00 EUR
Bremen, kein Programm bekannt
Hamburg, kein Programm bekannt
Hessen, kein Programm bekannt
Mecklenburg-Vorpommern, „Digitalisierung DigiTransStartups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können gefördert werden.▪ kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft

▪ Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern

▪ weniger als 250 Beschäftigten

▪  entweder einem
Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Bis zu 50% Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Niedersachsen, „Digitalbonus.NiedersachsenIT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen▪ KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks
▪ kleine freiberufliche Planungsbüros
▪ Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
▪ einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 %, maximal 10.000 Euro
Nordhrein-Westfalen, „Mittelstand.innovativ – Innovationsgutschein DigitalisierungInnovation und Beratung▪ KMU aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU
▪ mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
▪ Die Wahl des Auftragnehmers (Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen) muss bei der Antragstellung erfolgt sein, Verträge dürfen jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abgeschlossen werden.
▪ Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Zustellung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.
bis 70%, bis 15.000 EUR
Rheinland-Pfalz, „Beratungsprogramm für den MittelstandBeratung▪ KMU (gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen
▪ Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
▪ Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
▪ Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein
▪ Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.
bis 50%, bis 15 Personentage externer Beratungsleistung
Saarland, „DigitalStarter SaarlandDigitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland▪ KMU
▪ mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
bis 35%, bis 200.000 EUR
Sachsen 
„Informationssicherheit in sächsischen Unternehmen – wichtiger denn je“
Hauptaugenmerk legt der Freistaat auf Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationsmanagementsystems (ISMS), Projekte zum Schutz der Informationen und IT-SystemeKMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer)bis zu 50% bis zu 50.000 EUR
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Digital Innovation
Sehr allgmein „Digitale Innovationen“kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhaltbis 70% bis 70.000 EUR
Schleswig-Holstein, kein Programm bekannt
Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
Kleine und mittlere Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem
nicht unerheblichen Digitalisierungs-fortschritt im
Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens
führen oder die
Informationssicherheit
des Unternehmens
wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

▪ Das
Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
worden.
▪  Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
▪  Das Vorhaben ist
grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

▪ Je Unternehmen
kann im Digitalbonus Thüringen
nur ein Antrag
gestellt werden.
bis 50% bis 150.000 EUR
Liste staatlicher Förderprogramme. Angaben ohne Gewähr.