Anforderungen
In der Technischen Richtlinie für Geldspielgeräte wird ein Sicherheitsgutachten gefordert. Das Gutachten muss von einer vom BSI anerkannten Prüfstelle nach Common Criteria oder ITSEC anerkannt sein.
Die Prüfstelle der secuvera wurde 1992 durch das BSI als Prüfstelle „Vertrauenswürdige Systeme“ gemäß den Kriterien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 anerkannt und ist berechtigt, Prüfungen nach Common Criteria und ITSEC/ITSEM durchzuführen. Die Prüfstelle ist die älteste Prüfstelle Deutschlands.
Methodik
Das Sicherheitsgutachten muss die in Anlage 4 der Technischen Richtlinie benannten Bedrohungen aufgreifen und von der PTB abgenommen werden. secuvera folgt bei der Erstellung der Sicherheitsgutachten den Methoden aus Common Criteria Zertifizierungen. Hierfür haben wir über eine belastbare und konkrete Prüfliste für die Prüfung von Geldspielgeräten erstellt. Dies ermöglicht eine effiziente Bearbeitung mit einer Prüfzeit von wenigen Wochen.
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