Sie möchten wissen, ob NIS2 oder KRITIS für Ihr Unternehmen gilt, welche Pflichten daraus folgen und wie Sie sie nachweisen. Hier finden Sie Fachbeiträge von secuvera zu NIS2, KRITIS und weiteren regulatorischen Anforderungen an die Informationssicherheit, etwa DORA oder dem IT-Sicherheitskatalog nach EnWG.
Regulierung ändert sich: Gesetze werden beraten, verabschiedet und durch Verordnungen und Leitfäden konkretisiert. Ältere Beiträge geben den Stand ihres Erscheinungsdatums wieder; das Datum steht jeweils an der Vorschau. Den aktuellen Stand zu NIS2 und KRITIS fassen wir auf der Leistungsseite zusammen.
Für die Umsetzung kommt es darauf an, die vorhandenen Maßnahmen mit den Anforderungen abzugleichen und Lücken gezielt zu schließen, statt Nachweise doppelt zu erstellen. Die Beiträge zeigen, welche Anforderungen dahinterstehen und wie sie sich zu ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz verhalten, sodass Sie vorhandene Unterlagen weiter nutzen können.
secuvera berät zu NIS2 und begleitet KRITIS-Betreiber bei Nachweisprüfungen nach § 8a BSIG. Mitarbeitende verfügen seit Beginn der KRITIS-Nachweispflicht 2018 über die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG.