Betroffenheit nach NIS2 und KRITIS einordnen
Soweit noch nicht geklärt, ordnen wir Ihre Betroffenheit ein. Unsere Beratung richtet sich an zwei Gruppen:
- NIS2, aber kein KRITIS: mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Mio. € Umsatz in einem relevanten Sektor, erstmals zu Cybersicherheitsmaßnahmen und Nachweisen verpflichtet
- KRITIS und NIS2: bereits als KRITIS-Betreiber registriert, zusätzlich NIS2-Kriterien erfüllt, Bedarf an konsistenten Nachweisen für beide Rechtsrahmen
Geklärter Anwendungsbereich
Klarheit, ob NIS2, KRITIS oder beides für Sie gilt und welche Nachweise daraus folgen.


