Sie entwickeln ein IT-Produkt für die Verarbeitung von Verschlusssachen und benötigen eine Zulassung des BSI? Wir unterstützen Sie mit Evaluation, Herstellerdokumentation und der fachlichen Abstimmung im Zulassungsverfahren.
VS-Produktzulassung: gemeinsam den Weg durch das Verfahren planen.
Ihre Situation
Ihr Produkt soll Verschlusssachen verarbeiten und braucht dafür eine Zulassung des BSI?
Eine Behörde möchte Ihr IT-Produkt für Verschlusssachen einsetzen, etwa damit Beschäftigte auch von Heim- oder mobilen Arbeitsplätzen auf VS-NfD-Daten zugreifen können. Neben der Common-Criteria-Zertifizierung gibt es dafür ein eigenes, vom BSI definiertes Zulassungsverfahren, das zu Teilen die Common-Criteria-Methodik nutzt. Der Bereich ist speziell reguliert; im Verfahren kommunizieren Hersteller und BSI direkt miteinander.
Am Anfang steht der Bedarfsträger: Eine Behörde muss von Ihrem Produkt überzeugt sein und beim BSI die Anforderung zum Einsatz für VS-Daten stellen. Danach entstehen die Dokumente für die Zulassung, und Ihre Herstellertests müssen gegebenenfalls durch eine unabhängige Evaluierung ergänzt werden.
Unsere BSI-Prüfstelle unterstützt Sie mit Evaluierung, Beratung zu den Zulassungsdokumenten und im direkten Dialog mit dem BSI, mit dem Ziel einer zeitlich effektiven Zulassung. So haben wir etwa Ecos im Zulassungsprozess des Secure Boot Stick SX begleitet. Wollen Sie Verschlusssachen in Ihrer eigenen Organisation verarbeiten, unterstützen wir Sie mit Informationssicherheitskonzepten für die VS-Verarbeitung.
Leistung & Ergebnisse
Evaluierung, Zulassungsdokumente und Dialog mit dem BSI
Sie erhalten Unterstützung im Zulassungsverfahren für Ihr IT-Produkt zur Verarbeitung von Verschlusssachen, etwa für den Zugriff auf VS-NfD-Daten von Heim- oder mobilen Arbeitsplätzen: Beratung zu den Zulassungsdokumenten, Evaluierung als Ergänzung Ihrer Herstellertests und Begleitung im direkten Dialog mit dem BSI. Für das informelle Erstgespräch genügt eine nicht eingestufte Beschreibung.
Das Zulassungsverfahren führen Hersteller und BSI. Wir bringen die Erfahrung unserer Prüfstelle aus Common-Criteria-Evaluierungen ein, deren Methodik das Verfahren zu Teilen nutzt.
01
Informelles Erstgespräch
Im informellen Erstgespräch lernen wir Ihre aktuelle Situation konkret kennen: Produkt, vorgesehener VS-Einsatz, Bedarfsträger und Stand des Verfahrens. Für diesen ersten Austausch genügt eine nicht eingestufte Beschreibung.
Geklärter Ausgangspunkt
Ein abgestimmter Prüfgegenstand und die nächsten Schritte im Zulassungsverfahren.
02
Beratung zu den Zulassungsdokumenten
Wir beraten Ihr Team bei der Erstellung der Dokumente für die Zulassung.
03
Evaluierung des Produkts
Unsere Prüfstelle evaluiert das Produkt als Ergänzung oder Kompensation Ihrer Herstellertests. Welche Prüfbeiträge benötigt werden, ergibt sich aus Produkt und Zulassungsrahmen.
04
Dialog mit dem BSI
Wir beraten Sie im direkten Dialog mit dem BSI, damit die Zulassung zeitlich effektiv durchgeführt werden kann. Die Zulassungsentscheidung trifft das BSI.
Unsere Expertise
Unsere Prüfstelle ist seit 1992 vom BSI anerkannt und die dienstälteste Prüfstelle Deutschlands. Unsere Berater:innen für Produkthersteller sind vom BSI als Evaluator:innen für Common Criteria und ITSEC ausgebildet – die Methodik, die auch das Zulassungsverfahren für VS-Daten zu Teilen nutzt.
Im Zulassungsumfeld haben wir unter anderem das SiMKo3 (Sichere Mobile Kommunikation) der Deutschen Telekom für Smartphones und Tablets als Vorbereitung der Zulassung evaluiert. Ecos haben wir im Zulassungsprozess des Secure Boot Stick SX unterstützt, mit dem Behörden auch VS-NfD-Daten von Heim- oder mobilen Arbeitsplätzen aus nutzen können.
BSI-anerkannte Prüfstelle seit 1992
Unsere Prüfstelle ist seit dem 20. November 1992 vom BSI anerkannt. Der aktuelle Eintrag umfasst Common Criteria und ITSEC. Wir evaluieren Produkte und erstellen die Prüfberichte; die Zertifizierungsentscheidung liegt bei der Zertifizierungsstelle.
Unsere Expert:innen haben BSI-Workshops zu Common Criteria CC:2022 besucht und die Abschlusstests bestanden. Die Inhalte umfassen Protection Profiles, Security Targets und die Einführung in die Evaluierung.
Bedarfsträger und Zulassungsgegenstand zuerst klären
Bedarfsträger einbeziehen
Für eine Zulassung ist zunächst die Anforderung durch eine Behörde, den sogenannten Bedarfsträger, notwendig. Dieser muss von dem Produkt überzeugt sein und eine Anforderung zum Einsatz für VS-Daten beim BSI stellen.
Unterlagen und Austausch vereinbaren
Im Vorgespräch klären wir Produkt, Einsatz und Verfahrensstand anhand einer dafür geeigneten Beschreibung. Den Austausch eingestufter oder anderweitig schutzbedürftiger Informationen stimmen wir gesondert ab.
Bedarfsträger und Zulassungsgegenstand von Beginn an geklärt.
Bedarfsträger und BSI bestimmen den Rahmen
Der behördliche Bedarfsträger und das BSI bestimmen den maßgeblichen Zulassungsrahmen. Eine Prüfung durch secuvera ersetzt die Zulassungsentscheidung nicht.
Fragen zur Produktzulassung für VS-Daten
Brauchen wir für die VS-Produktzulassung einen behördlichen Bedarfsträger?
Ja. Im beschriebenen Verfahren ist zunächst eine Anforderung durch eine Behörde notwendig. Dieser Bedarfsträger muss den vorgesehenen Einsatz für VS-Daten beim BSI anfordern. Der Bedarf gehört deshalb an den Anfang der Verfahrensplanung.
Reicht eine Common-Criteria-Zertifizierung für die VS-Zulassung?
Common Criteria und die Zulassung für VS-Daten sind unterschiedliche Verfahren. Der Zulassungsprozess nutzt teilweise Common-Criteria-Methodik, richtet sich aber nach dem konkreten VS-Einsatz und den Anforderungen von Bedarfsträger und BSI.
Wie können Sie unsere eigenen Produkttests ergänzen?
Die unabhängige Evaluation kann Herstellertests ergänzen oder im festgelegten Umfang kompensieren. Welche Prüfbeiträge benötigt werden, wird für das Produkt und den Zulassungsrahmen abgestimmt. Vorhandene Testergebnisse sind hierfür eine wichtige Ausgangsbasis.
Unterstützt secuvera bei der Kommunikation mit dem BSI?
Ja. Wir beraten bei Herstellerdokumentation und fachlichen Fragen im direkten Dialog mit dem BSI. Die Kommunikationsschnittstellen und Beiträge werden im Zulassungsverfahren geklärt.
Können wir Produktunterlagen direkt mit der Anfrage übermitteln?
Schutzbedürftige oder eingestufte Informationen werden erst nach Abstimmung eines geeigneten Austauschwegs übermittelt. Für das Vorgespräch verwenden Sie eine dafür geeignete Beschreibung von Produkt, Einsatz und Verfahrensstand.