Vorgespräch und Prüfgegenstand
Im unverbindlichen Vorgespräch grenzen wir das zu begutachtende Gerät ab und klären, welche Unterlagen wir für die Prüfung benötigen. Maßgeblich ist die für Ihr Verfahren geltende Fassung der Technischen Richtlinie.
Ihre Situation
Sie benötigen für die Bauartzulassung Ihres Geldspielgeräts ein Sicherheitsgutachten? Unsere BSI-anerkannte Prüfstelle bewertet die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen mit Methoden aus der Common-Criteria-Evaluation.
Kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Situation
Die Technische Richtlinie für Geldspielgeräte fordert ein Sicherheitsgutachten. Es muss von einer Prüfstelle stammen, die vom BSI nach Common Criteria oder ITSEC anerkannt ist. Das Gutachten greift die in Anlage 4 der Technischen Richtlinie benannten Bedrohungen auf und wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) abgenommen.
Für Hersteller stellen sich dann praktische Fragen: Welche Unterlagen braucht die Prüfstelle, wie läuft die Begutachtung ab, und wie lange dauert sie bis zum abnahmefähigen Gutachten?
Unsere Prüfstelle ist seit 1992 vom BSI anerkannt und berechtigt, Prüfungen nach Common Criteria und ITSEC/ITSEM durchzuführen. Für Geldspielgeräte haben wir eine eigene, konkrete Prüfliste erstellt, die auf den Methoden der Common-Criteria-Zertifizierung aufbaut. Das ermöglicht eine effiziente Bearbeitung mit einer Prüfzeit von wenigen Wochen.
Leistung & Ergebnisse
Sie erhalten das Sicherheitsgutachten, das die Technische Richtlinie für Geldspielgeräte für die Bauartzulassung fordert, von einer seit 1992 vom BSI anerkannten Prüfstelle. Geprüft wird nach einer eigenen Prüfliste zu den Bedrohungen aus Anlage 4, aufbauend auf der Common-Criteria-Methodik, in wenigen Wochen. Die PTB nimmt das Gutachten ab und entscheidet über die Zulassung.
Das Sicherheitsgutachten greift die für die Bauartzulassung benannten Bedrohungen auf. Unsere gerätespezifische Prüfliste und Methoden aus der Common-Criteria-Evaluation strukturieren die Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen.
Im unverbindlichen Vorgespräch grenzen wir das zu begutachtende Gerät ab und klären, welche Unterlagen wir für die Prüfung benötigen. Maßgeblich ist die für Ihr Verfahren geltende Fassung der Technischen Richtlinie.
Wir prüfen das Gerät gegen die in Anlage 4 der Technischen Richtlinie benannten Bedrohungen. Grundlage ist unsere Prüfliste für Geldspielgeräte, die den Methoden aus Common-Criteria-Zertifizierungen folgt.
Wir dokumentieren die Ergebnisse im Sicherheitsgutachten. Die PTB nimmt das Gutachten ab und entscheidet über die Bauartzulassung.
Ihr Sicherheitsgutachten
Ein Gutachten einer vom BSI nach Common Criteria und ITSEC anerkannten Prüfstelle für das Bauartzulassungsverfahren der PTB.
Die Prüfstelle der secuvera wurde 1992 durch das BSI als Prüfstelle „Vertrauenswürdige Systeme“ gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 anerkannt und ist berechtigt, Prüfungen nach Common Criteria und ITSEC/ITSEM durchzuführen. Sie ist die älteste Prüfstelle Deutschlands und erfüllt damit die Anforderung der Technischen Richtlinie an die begutachtende Stelle.
Für Geldspielgeräte übertragen wir die Methoden aus Common-Criteria-Zertifizierungen auf eine eigens erstellte, konkrete Prüfliste.
Unsere Prüfstelle ist seit dem 20. November 1992 vom BSI anerkannt. Der aktuelle Eintrag umfasst Common Criteria und ITSEC. Wir evaluieren Produkte und erstellen die Prüfberichte; die Zertifizierungsentscheidung liegt bei der Zertifizierungsstelle.
Anerkennung der Prüfstelle beim BSI ansehenFür Sicherheitsgutachten zu Geldspielgeräten nutzt secuvera eine eigene Prüfliste. Die methodische Erfahrung stammt aus Common-Criteria-Evaluationen; Gegenstand und Umfang werden am erforderlichen Sicherheitsgutachten ausgerichtet.
Ihr Einstieg
Für das Vorgespräch helfen eine Beschreibung des Geräts, das vorgesehene Sicherheitskonzept und der aktuelle Stand der Bauartzulassung. Wir klären, welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.
Auf dieser Grundlage vereinbaren wir Umfang und Zeitrahmen der Begutachtung. Vorhandene Nachweise und der Reifegrad des Produkts werden dabei berücksichtigt.

Das Gutachten wird für das vereinbarte Verfahren erstellt. Die PTB bewertet es und entscheidet über die Bauartzulassung.
secuvera erstellt das vereinbarte Sicherheitsgutachten. Die PTB bewertet die Unterlagen und entscheidet über die Bauartzulassung. Die Begutachtung durch unsere Prüfstelle ist ein Beitrag zu diesem Verfahren.
Wir nutzen Methoden aus Common-Criteria-Evaluationen und eine eigens für Geldspielgeräte erarbeitete Prüfliste. Sie strukturiert die Bearbeitung der geforderten Sicherheitsfragen. Die maßgebliche Fassung der Technischen Richtlinie wird für den Auftrag berücksichtigt.
Gerätearchitektur, Sicherheitskonzept und vorhandene Nachweise helfen, den Prüfgegenstand abzugrenzen. Der Stand der Bauartzulassung und die relevanten Bedrohungen bestimmen die benötigten Herstellerbeiträge. Die konkrete Unterlagenliste wird in der Vorbereitung abgestimmt.
Nein. Common Criteria dient hier als methodische Grundlage für die Begutachtung. Das Ergebnis ist das Sicherheitsgutachten für das vereinbarte PTB-Verfahren, nicht automatisch ein eigenständiges Common-Criteria-Zertifikat.
Dank unserer Prüfliste für Geldspielgeräte liegt die Prüfzeit bei wenigen Wochen. Die genaue Planung hängt vom Gerät und von den bereitgestellten Unterlagen ab; beides klären wir im Vorgespräch.