Auftragserteilung: Prüfer:in benennen
Das größte Risiko eines Cyber-Sicherheits-Checks liegt in einer möglichen Unerfahrenheit der prüfenden Person. Bestehen Sie deshalb darauf, dass Ihnen bei Angebotsabgabe die vorgesehene Prüferin oder der vorgesehene Prüfer benannt wird – und auf das Recht, bei einem Personalwechsel vom Vertrag zurückzutreten.


