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KRITIS-Prüfer nach §8a BSIG

Um Risiken schnell und zuverlässig zu identifizieren und reduzieren, sowie vertrauliche Daten zu schützen und die Maßnahmen zur IT-Sicherheit kontinuierlich zu optimieren, trat bereits zum 25.07.2015 das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft. Im besonderen Fokus steht dabei die IT-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) .

Nun, fast 3 Jahre später wird zum 03.Mai.2018 mit dem sogenannten „Korb 1“, der die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Information und Kommunikationstechnik beinhaltet, die Nachweispflicht beginnen. Die Nachweispflicht für Korb 2 mit den Sektoren Finanz und Versicherungen, Transport & Verkehr sowie Gesundheit, folgt  zum 30.06.2019.

Die Prüfungen werden hierbei von Prüfern mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG durchgeführt.

Mitarbeiter der secuvera GmbH verfügen bereits jetzt über die notwendige Prüfkompetenz. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen in Beratung und Prüfung.

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