18. Dezember 2014

Der IT-Sicherheitsbeauftragte als externe Dienstleistung

Im Bereich Datenschutz ist es üblich, die speziellen Aufgaben und Fragestellungen durch einen externen Know-How-Träger bearbeiten zu lassen. In der Informationssicherheit ist dies aktuell noch relativ unüblich, obwohl viele Gemeinsamkeiten zum Datenschutz bestehen. Es gibt häufig verbindliche Anforderungen wie z. B. den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach einem Standard wie ISO 27001 oder dem BSI-Grundschutz. Je nach Stellenausgestaltung des IT-Sicherheitsbeauftragten erfordert dies viel fachspezifisches Know-How, das ständig weiterentwickelt werden muss. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass ein IT-Sicherheitsbeauftragter eine neutrale Rolle einnimmt. Auch dies absolut vergleichbar zum Datenschützer. Dies ist meist für einen externen Mitarbeiter einfacher. Darüber hinaus erhält man mit unserem neuen Angebot des externen IT-Sicherheitsbeauftragten zum Festpreis ein definiertes Leistungsportfolio.