Sie sind ein lizenzpflichtiger Betreiber von Telekommunikationsanlagen und gesetzlich verpflichtet, ein Sicherheitskonzept für diese Anlagen nach § 87 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorzulegen?
Wir stehen Ihnen bei der Erstellung oder der Aktualisierung eines Sicherheitskonzeptes nach § 87 Telekommunikationsgesetz (TKG) gerne zur Verfügung.
Als Ergebnis erhalten Sie ein Dokument, welches Sie bei der RegTP, als Sicherheitskonzept nach § 87 TKG bzw. als Fortschreibung Ihres Sicherheitskonzepts, vorlegen können.