Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zu NIS2 & KRITIS
Sie fragen sich, ob NIS2 oder KRITIS Ihr Unternehmen betrifft – und was konkret zu tun ist?
Sie haben sich bereits mit NIS2 beschäftigt oder die Einordnung in KRITIS geprüft – aber noch nicht alle Antworten zufriedenstellend finden können?
Sie arbeiten bereits aktiv an Ihrer Informationssicherheit – sind aber unsicher, ob Ihre Nachweise für NIS2 oder KRITIS ausreichen?
Gewinnen Sie Klarheit, bevor der Handlungsdruck steigt.
Nehmen Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Expert:innen wahr:
NIS2 & KRITIS – Was auf Unternehmen zukommt
Bis voraussichtlich Anfang 2026 wird das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) rechtsverbindlich. Es überführt die europäische NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) in deutsches Recht.
Rund 30.000 Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren müssen dann:
- belastbare Cybersicherheitsmaßnahmen nachweisen
- Sicherheitsvorfälle melden
- ihre Geschäftsleitung aktiv einbinden
Gleichzeitig gelten für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) bereits heute umfangreiche Pflichten.
Das geplante KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) – basierend auf der EU-CER-Richtlinie (EU 2022/2557) – wird diesen Rahmen künftig erweitern.
Ob erste Maßnahmen oder bestehende Strukturen – wir helfen Ihnen, die Anforderungen klar einzuordnen und die Nachweise aufzubauen, die nachvollziehbar, wirksam und auditfest sind.
NIS2 – Wer ist betroffen?
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt?
Vielleicht haben Sie sich auch bereits eine erste Meinung gebildet – doch offene Fragen bleiben?
Sie erfüllen bereits KRITIS-Vorgaben und fragen sich, ob jetzt noch mehr auf Sie zukommt?
Oder Sie möchten Doppelarbeit vermeiden und Ihre Nachweise effizient strukturieren?
Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten – und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Unsere Beratung richtet sich an zwei Gruppen:
NIS2 – aber kein KRITIS
- Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens 50 Mitarbeitende oder erzielt über 10 Mio. € Umsatz
- Sie gehören zu einem laut Richtlinie relevanten Sektor (z. B. Energie, IT, Gesundheit, Transport, Verwaltung, DNS- oder TLD-Betreiber)
- Sie sind erstmals gesetzlich verpflichtet, Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen und nachzuweisen
KRITIS & NIS2 – doppelt verpflichtet
- Ihr Unternehmen ist bereits als KRITIS-Betreiber registriert
- Sie erfüllen zusätzlich die Kriterien der NIS2-Richtlinie (s. o.)
- Sie suchen einen integrierten Weg mit konsistenten Nachweisen für beide Rechtsrahmen
Unser Ziel für Sie: Ein Sicherheitsniveau, das wirkt – und sich klar belegen lässt.
Unser Beratungsansatz FÜR NIS2 & KRITIS
Wir setzen genau dort an, wo Sie heute stehen – und entwickeln gemeinsam einen machbaren und tragfähigen Weg zur Nachweisfähigkeit bzw. deren Aufrechterhaltung. Dabei zählt: Was ist vorhanden? Was muss ergänzt werden? Was ist wirklich sinnvoll?
Unsere Leistungen:
- Einordnung Ihrer Betroffenheit nach NIS2- und/oder KRITIS (soweit nicht schon geklärt)
- Abgleich bestehender Sicherheitsmaßnahmen mit den 10 grundlegenden NIS2-Sicherheitsanforderungen (z. B. Risikomanagement, ISMS, Sicherheitskonzept)
- Identifikation noch fehlender Nachweise (z. B. zur Wirksamkeit von Maßnahmen, Schulungen, Reifegrad, Meldepflichten)
- Aufbau einer belastbaren, prüffähigen Dokumentation
- Optional: Vorbereitung auf eine Zertifizierung (z. B. ISO 27001, BSI IT-Grundschutz), um Ihre Nachweisfähigkeit zusätzlich abzusichern
Wichtig: Es besteht keine Zertifizierungspflicht, aber eine klare Nachweispflicht.
KRITIS – Ihre Pflichten und wie wir helfen
Ihr Unternehmen unterliegt der KRITIS-Verordnung?
Dann sind Sie verpflichtet, Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen formal nachzuweisen – in der Regel alle zwei Jahre.
Wir unterstützen Sie bei:
- Identifikation kritischer Dienstleistungsprozesse (kDL)
- Erarbeitung und Fortschreibung prüffähiger Nachweise (z. B. auf Basis von B3S)
- Durchführung Ihrer KRITIS-Prüfung durch unser qualifiziertes Prüfteam –
inklusive Abstimmung mit dem geforderten externen Branchenexperten (gemäß GAiN)
(Hinweis: Diese Rolle wird nicht durch uns gestellt. Gerne stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab, wer sie übernehmen kann.)
Ihr Vorteil: Ein strukturierter Prüfprozess mit klaren Ergebnissen – statt seitenlanger Abweichungslisten.
Warum secuvera?
Mit uns erhalten Sie:
- Praxisnahe Beratung auf Augenhöhe
Verständlich, lösungsorientiert und machbar - Maßgeschneiderte Prozesse statt Standardschemata
Wir entwickeln individuelle Ansätze, die wirklich zu Ihrer Organisation passen - Fundierte Fachexpertise – technisch tief und trotzdem verständlich
Wir denken komplex, aber sprechen klar. - Klare Kommunikation und nachvollziehbare Ergebnisse
Sie behalten jederzeit den Überblick – ohne Fachjargon, ohne Überraschungen - Langjährige Prüfkompetenz und Erfahrung in KRITIS, ISMS und Informationssicherheit
Wir beraten UND prüfen– mit Blick für das Wesentliche










