BSI-TR 03174 – Zertifizierung von Anwendungen im Finanzwesen

Ihre Situation

Sie sind Hersteller (oder Dienstleister eines Herstellers) von Anwendungen im Finanzumfeld. Sie möchten durch eine Zertifizierung nach BSI-TR 03174 ein hohes Sicherheitsniveau in Ihrer Anwendung nachweisen. 

Als erfahrene Prüfstelle unterstützen wir Sie dabei. 

Unsere Leistungen als TR-03174-Prüfstelle

Als BSI-anerkannte TR-03174-Prüfstelle unterstützen wir Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen in folgenden Bereichen:

  1. Quickcheck und Vorprüfung: Vorabprüfung auf Erfüllung der Anforderungen der BSI TR-03174.
  2. Kommunikation mit dem BSI: Unterstützung bei der Kommunikation mit dem BSI zur Erlangung der Zertifizierung.
  3. Prüfung: Durchführung der geforderten Prüfung zum Erhalt des TR-03174-Zertifikats.

Kostenfreies Erstgespräch zur TR-03174

Buchen Sie jetzt direkt einen kostenfreien Termin bei uns:

Alternativ senden Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular weiter unten auf der Seite. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, rufen Sie uns unter 07032-9758-0 an.

Hintergrund

Daten in Finanzanwendungen wie Bezahl- oder Onlinebanking-Apps müssen besonders geschützt werden. Die Technische Richtlinie TR-03174 des BSI bietet hierfür klare Vorgaben und praxisnahe Empfehlungen. Sie verfolgt dabei zwei Ansätze, um Anwendungen cybersicherer zu gestalten:

  • Empfehlungen für die Entwicklung
    Entwickler:innen können die Vorgaben der TR-03174 schon in der Planungs- und Umsetzungsphase neuer Apps oder bei Updates berücksichtigen. So entsteht von Anfang an eine zukunftssichere Sicherheitsarchitektur.
  • Zertifizierung als Qualitätsnachweis
    Unternehmen können ihre App direkt nach TR-03174 zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung ist ein klarer, unabhängiger Nachweis für ein hohes Maß an Cybersicherheit.

Ganz gleich, ob nur Empfehlungen umgesetzt oder eine Zertifizierung angestrebt wird: Es lohnt sich, sich intensiv mit der TR-03174 zu befassen – für Hersteller ebenso wie für Betreiber von Finanz-Apps.

secuvera unterstützt dabei mit Erfahrung aus zahlreichen App-Prüfungen – unter anderem aus der Arbeit mit der „Schwester-TR“ 03161 für Gesundheits-Apps, bei der eine Zertifizierung seit 2025 verpflichtend ist.